Verstößt Google Analytics gegen den Datenschutz?

Wir werden immer wieder gefragt, ob Google Analytics gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen verstößt.
Über die Antwort ist endgültig nicht entschieden.
Google Analytics „sammelt“ während sich ein Benutzer auf einer Internetseite bewegt, Daten in Form mehrerer Cookies. Um einen wiederkehrenden Benutzer zu erkennen, erhält jeder Benutzer zudem eine zufällig vergebene ID, die auch in den Cookies gespeichert wird.
Die Daten werden mit jedem Abruf, oder gesteuert durch die Webseite, an Server bei Google übermittelt. Dies geschieht durch Aufruf eines kleinen, 1-Bildpunkt-großen, nicht sichtbaren Bildes, an dessen Aufruf Parameter („Tags“) gehängt werden.
Die Frage ist nun, ob es sich bei den so übermittelten Daten um personenbezogene Daten handelt.
Google Analytics selbst ist ein statistisches Werkzeug, dessen Intention die Analyse des Benutzerverhaltens und der Besucherquellen von Webseiten ist. Ziel des Werkzeuges ist es nicht, einen individuellen Benutzer zu überwachen.
Dennoch vermuten Datenschützer, dass die Daten seitens Google mit anderen vorliegenden Daten verknüpft werden. Damit könnte ein umfassenderes Benutzerprofil erstellt werden. Hinzu kommt, dass mit der Verknüpfung von E-Mail Konten oder anderen Google Diensten die Anonymität des Benutzers ausgehebelt wird.
Dabei handelt es sich allerdings um Vermutungen; ein Nachweis ist dafür nicht erbracht worden.
Um nun in gesetzlicher Hinsicht einen Angriffspunkt zu haben, muss zunächst einmal geklärt sein, ob es sich bei der übermittelten IP-Adresse um eine personenbezogene Information handelt. Nur diese ließe Rückschlüsse zu, denn alle anderen Daten sind personenneutral.
Die Rechtsprechung tendiert dazu, dies zu bejahen. Selbst wenn das aber nicht der Fall ist, wäre theoretisch auf den Google Servern eine Verknüpfung mit anderen Daten über die  IP-Adresse möglich. Demnach könnten die zunächst anonymen IP-Adressen Personen zugeordnet werden.
Insofern ist der Einsatz von Google Analytics derzeit möglicherweise ein Verstoß gegen geltendes Recht. Abschließend kann man dazu derzeit aber noch keine sichere Aussage treffen.

Schreibe einen Kommentar