Maßnahmen für den Datenschutz in Google Analytics

Google lenkt bezüglich der Kritik der Datenschützer in Deutschland ein, und zwar sowohl für den Besucher / Benutzer, als auch für die Webseitenbetreiber.
Man will damit sicherstellen, dass sowohl eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben ist, als auch der Webseitenbetreiber durch die Benutzung von Google Analytics nicht in einer rechtlichen Grauzone arbeitet. Die Reaktionen in der Presse sind überwiegend positiv; es bleibt aber abzuwarten, ob die Datenschützer damit auch zufrieden sein werden.

Hier die angebotenen Funktionen:

  • Für Benutzer wird ein kostenloses Browser-Addin angeboten, das es ermöglicht, die Übermittlung an Google Analytics generell zu unterbinden. Damit bietet Google eine Widerspruchsmöglichkeit über eine Browser-Erweiterung an.
    Das Tool kann hier heruntergeladen werden.
  • Für Webseitenbetreiber besteht die Möglichkeit, eine Option zur Anonymisierung der IP-Adresse zu aktivieren. Dadurch übermittelt das Script, welches die Nutzungsdaten an Google Analytics übermittelt, die IP-Adresse des Benutzers in verkürzter Form. Die Auswertungen in Google Analytics sind dadurch nicht gefährdet, lediglich die geographische Position der Besucher wird nicht mehr präzise dargestellt. Erläuterungen für Webseitenbetreiber, wie die Einstellung einzubinden ist, gibt es hier.

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